jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf bis zu 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel

Um welche Pflegehilfsmittel geht es ?


Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege.

Neben technischen Hilfsmitteln, wie einem Rollator, Toilettenstuhl oder einem Krankenbett, die zumeist  von der Pflegekasse leihweise gestellt werden, gibt es Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.


Diese Pflegehilfsmittel werden mit bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.

Dabei handelt es z.B. um

   

  •    Einmalhandschuhe
  •    Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  •    Mundschutz
  •    Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen


Wie können Sie Ihren Anspruch geltend machen?


Dafür brauchen Sie kein Rezept. Es reicht, einen Genehmigungsantrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und in eine Pflegestufe eingestuft wurde.


Wie können wir Sie unterstützen?


Wir erledigen für Sie die ganzen Formalien der Antragstellung, damit Sie für sich oder als pflegender Angehörigen den Zuschuss komplikationslos erhalten können. Nach Bewilligung durch die Pflegekasse können Sie die ausgewählten Hilfsmittel monatlich direkt bei uns in der STIFTS-APOTHEKE abholen oder sich von unserem Lieferservice bringen lassen.


Natürlich beraten wir Sie über Möglichkeiten und die Anwendung von den verschiedenen Pfleghilfsmitteln. Unsere Produktwahl setzt auf ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, so dass Sie möglichst umfangreich mit dem 40-EUR-Kontingent ausgestattet werden.


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