Häusliche Pflege
Inkontinenzversorgung
Aufsaugende Produkte wie Windeln und Vorlagen:
- Wir beliefern alle Krankenkassen außer der DAK und KKH
Ableitende Produkte wie Katheter, Bett- und Beinbeutel:
- Wir beliefern alle Krankenkassen
Pflegehilfsmittel
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Um welche Pflegehilfsmittel geht es ?
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege.
Neben technischen Hilfsmitteln, wie einem Rollator, Toilettenstuhl oder einem Krankenbett, die zumeist von der Pflegekasse leihweise gestellt werden, gibt es Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
Diese Pflegehilfsmittel werden mit bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.

Dabei handelt es z.B. um
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
Wie können Sie Ihren Anspruch geltend machen?
Dafür brauchen Sie kein Rezept. Es reicht, einen Genehmigungsantrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und in eine Pflegestufe eingestuft wurde.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir erledigen für Sie die ganzen Formalien der Antragstellung, damit Sie für sich oder als pflegender Angehörigen den Zuschuss komplikationslos erhalten können. Nach Bewilligung durch die Pflegekasse können Sie die ausgewählten Hilfsmittel monatlich direkt bei uns in der STIFTS-APOTHEKE abholen oder sich von unserem Lieferservice bringen lassen.
Unsere Produktwahl setzt auf ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, so dass Sie möglichst umfangreich mit dem 42-EUR-Kontingent ausgestattet werden.